pädagogische Fachkraft oder staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d)
Die Kindertagesstätte Villa Murmelstein ist in kommunaler Trägerschaft der Ortsgemeinde Lustadt. Nach Eröffnung des Anbaus und Umsetzung des neuen Kita-Gesetz können 150 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren betreut werden.
Nähere Informationen zu unserer Kita finden Sie hier. Beschäftigungsbeginn
01.01.2026
Beschäftigungsdauer
befristet (für die Dauer der Elternzeitvertretung)
Einsatzort
Lustadt
Beschäftigungsumfang
Vollzeit
Entgelt / Besoldung
bis in EG 8a TVöD SuE (ab ca. 3.868,50)€ brutto/Vollzeit)
Personalrechtliche Fragen
Anett Benra
06344 / 509 207
Fachliche Fragen
Kitaleitung OG Lustadt
06347 / 2003
Bewerbungsfrist
11.12.2025
Ihre wesentlichen Aufgaben:
-
Erzieherische Tätigkeiten nach den Bildungs- und Erziehungsanforderungen des Landes Rheinland-Pfalz
-
aktive Mitgestaltung des Kita-Alltags
-
Kooperative und partnerschaftliche Elternarbeit
-
Mitarbeit bei der Planung und Durchführung der pädagogischen Arbeit
-
Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes
-
Planung und Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit
-
Das Führen von Aufnahme- und Entwicklungsstandgesprächen
-
Anleitung von Praktikanten
Ihr Profil:
-
eine abgeschlossene Berufsausbildung als pädagogische Fachkraft oder staatlich anerkannte Erzieher/in
-
Bereitschaft zum eigenverantwortlichen und selbstständigen Arbeiten
- Engagement, Motivation und Teamfähigkeit sowie Belastbarkeit für die beruflichen Anforderungen
- Kreativität und Offenheit für die Umsetzung unserer pädagogischen Konzepte
- Sensibilität für die Belange und Bedürfnisse der Kinder und Ihrer Familien
- Flexibilität im Rahmen unserer Dienstplangestaltung
- verantwortliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Team, und Träger
Kontaktinformation
Fragen zur Tätigkeit beantwortet Ihnen gerne das Leitungsteam der Kindertagesstätte
Frau Wellnhofer (Kitaleitung) und Frau Weber (stellv. Kitaleitung).
Unsere Vorteile für Sie:
Wir bieten Ihnen 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche), eine faire Vergütung nach dem entsprechenden Tarifvertrag und einen Zuschuss zu Ihren vermögenswirksame Leistungen.
Wir sorgen für unsere Mitarbeitenden vor, mit einer rein arbeitgeberfinanzierten Zusatzversorgung, die gegebenfalls durch eigenfinanzierte Entgeltumwandlung aufgestockt werden kann.
Diese Leistung erhalten Sie als ein einmaliges zusätzliches Entgelt.
Jährliche Zahlung eines Leistungsentgelts gemäß der bestehenden Dienstvereinbarung.
• Bis zu 2 Regenerationstage im Jahr
• Bis zu 2 Umwandlungstage im Jahr
• Zahlung der monatlichen SuE-Zulage
Regelmäßige Fortbildungen und fachspezifische Seminare.
Benefits:
Attraktive KonditionenWir bieten Ihnen 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche), eine faire Vergütung nach dem entsprechenden Tarifvertrag und einen Zuschuss zu Ihren vermögenswirksame Leistungen.
Betriebliche ZusatzversorgungWir sorgen für unsere Mitarbeitenden vor, mit einer rein arbeitgeberfinanzierten Zusatzversorgung, die gegebenfalls durch eigenfinanzierte Entgeltumwandlung aufgestockt werden kann.
JahressonderzahlungDiese Leistung erhalten Sie als ein einmaliges zusätzliches Entgelt.
LeistungsentgeltJährliche Zahlung eines Leistungsentgelts gemäß der bestehenden Dienstvereinbarung.
Sonderleistungen für Beschäftigte im Erziehungsdienst• Bis zu 2 Regenerationstage im Jahr
• Bis zu 2 Umwandlungstage im Jahr
• Zahlung der monatlichen SuE-Zulage
Regelmäßige Fortbildungen und fachspezifische Seminare.
Beschäftigungsbeginn
01.01.2026
Beschäftigungsdauer
befristet (für die Dauer der Elternzeitvertretung)
Einsatzort
Lustadt
Beschäftigungsumfang
Vollzeit
Entgelt / Besoldung
bis in EG 8a TVöD SuE (ab ca. 3.868,50)€ brutto/Vollzeit)
Personalrechtliche Fragen
Anett Benra
06344 / 509 207
Fachliche Fragen
Kitaleitung OG Lustadt
06347 / 2003
Bewerbungsfrist
11.12.2025
Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz an. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Bewerbungen von Frauen, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden können, die ausschließlich über unser Online-Bewerbermanagement eingereicht wurden.